Employer Branding Check-Up

Employer Branding Check-Up

Arbeitsrecht und Markenblick sind beim Employer Branding zwei Seiten derselben Medaille.
Analyse, Strategie, Umsetzung: in drei Phasen erhalten Unternehmen

  • eine Analyse, wo sie stehen
  • eine Strategie, wie sie rechtliche sowie positionierende Gestaltungsräume füllen und nutzen
  • eine praxisorientierte Umsetzung, um Mitarbeiter zu finden und zu binden.

Entwicklungs- und Projektpartner ist die renommierte internationale Kanzlei Bird&Bird.

Doppelte Expertise

Eine Arbeitgebermarke hat viele kommunikative und rechtliche Facetten. Betrachtet man die Marke mit ihren Herausforderungen ganzheitlich, entstehen viele Synergien, um Werte für Ihr Unternehmen zu schaffen – und damit das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Arbeitsrecht

Durch arbeit­neh­mer­schüt­zende Nor­men und arbeits­gericht­li­che Recht­spre­chung wird die Rechts­be­zie­hung zwi­schen Arbeit­geber und Arbeit­neh­mer bzw. den Betriebs­räten beein­flusst. Arbeit­geber füh­len sich oft in ein Kor­sett gezwängt, in dem sie ihre Posi­ti­o­nen bedroht sehen, ohne die viel­fäl­ti­gen Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten zu erken­nen.

Wir hel­fen, diese zu erken­nen und an­zu­wen­den – so kön­nen beid­sei­tig moti­vie­rende Ver­ein­ba­run­gen erstellt und die Rechts­si­cher­heit erhöht wer­den, bei Talent­fin­dung wie Mit­ar­bei­ter­bin­dung.

Markenkommunikation

Mit umfang­rei­cher Mar­ke­nex­per­tise und einer pra­xi­s­er­prob­ten Methode che­cken wir Ihre Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel und hel­fen Ihnen dabei, die rich­ti­gen Kern­bot­schaf­ten zu kom­mu­ni­zie­ren. Die Defi­ni­ti­o­nen der In­halte der Arbeit­geber-Marke wer­den in mar­ken­prä­gen­den Kraft­fel­dern fest­ge­hal­ten.

Darü­ber hin­aus ermög­licht die Methode optio­nal die punkt­genaue Defi­ni­tion der Allein­stel­lung und des Mehr­werts der gesam­ten Unter­neh­mens­marke, die in einer Mar­ken­an­spruch­s­py­ra­mide fest­geschrie­ben wer­den.

Der Employer Branding Check-Up in der Presse

Um eine starke Arbeitgebermarke aufzubauen, ist es wichtig, Personalmarketing und Arbeitsrecht eng zu verzahnen. Ralf Weber und Dr. Martin Nebeling bringen das Thema in Ausgabe 5/19 der PERSONALFÜHRUNG auf den Punkt. Lesen Sie unseren Beitrag direkt hier:

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